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Summary
Description
1.1 Zweck der Förderung ist die Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien zur Stärkung des Zusammenlebens der Generationen. Mit dem Förderprogramm soll unter anderem das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) vom 15. Mai 2014 ( GVBl. S. 205) im Hinblick auf familienfreundliche Rahmenbedingungen, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge und die Stärkung ländlicher Räume unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung umgesetzt werden. Mit dieser Förderung werden zugleich die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gewährung familienbezogener Leistungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch ( SGB VIII) unterstützt und der besondere Schutz der Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Artikel 17 der Verfassung des Freistaats Thüringen durch das Land zum Ausdruck gebracht. Dabei sind die Prinzipien der Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit entsprechend den Vorgaben der UN -Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
1.2 Das Land gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften ( VV ). Rechtsgrundlagen sind insbesondere §§ 80, 82 i.V.m. §§ 16, 17, 28 SGB VIII, § 4 Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz (ThürFamFöSiG), § 1 Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG), § 5 Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz, § 6 Absatz 4 Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Landesförderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
1.4 Ziel des Förderprogramms ist die Sicherung, Stärkung und Initiierung einer den jeweiligen regionalen Voraussetzungen entsprechenden und an den Bedarfen von Familien orientierten sozialen Infrastruktur, die durch neue Formen der Steuerung und Vernetzung in den Landkreisen und kreisfreien Städten das Zusammenleben der Generationen stärkt und unterstützt.
1.5 Das Förderprogramm wird jährlich durch das für Familienpolitik zuständige Ministerium einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) gemäß den VV zu § 23 ThürLHO unterzogen und die entsprechenden Regelungen werden angepasst.
Unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sollen mit der Förderung nachfolgende Ziele erreicht werden:
1.5.1 Die Landkreise und kreisfreien Städte schaffen die Grundlagen für Steuerungs-, Planungs-, Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse zur Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien zur Stärkung des Zusammenlebens der Generationen und stellen die Durchführung sicher. Auf der Basis dieser Grundlagen erstellen die Landkreise und kreisfreien Städte einen integrierten, fachspezifischen Plan.
Indikator:
Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich am LSZ beteiligen und eine Landesförderung auf der Grundlage eines fachspezifischen, integrierten Plans erhalten;
Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Umsetzung der im fachspezifischen, integrierten Plan benannten Steuerungs-, Planungs-, Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse eine Sozialplanerstelle im Handlungsfeld 1 vorhalten;
Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte, die ihren Plan an zentraler Stelle veröffentlichen und eine Ansprechperson benennen.
1.5.2 Die Landkreise und kreisfreien Städte fördern im Rahmen ihrer kommunalen Umsetzung des Landesprogramms in den einzelnen Handlungsfeldern Projekte für Familien in der Region. Gefördert werden unter anderem Einrichtungen wie Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Frauenzentren, Familienzentren, Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte und -beiräte sowie Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die die Infrastruktur für Familien strukturell sichern.
Indikatoren:
Anzahl geförderter Mikroprojekte in den unter Ziffer 2 genannten Handlungsfeldern, deren Fördervolumen die durch den Landkreis/die kreisfreie Stadt definierte jeweilige maximale Fördersumme für Mikroprojekte nicht übersteigt;
Anzahl geförderter Makroprojekte in den unter Ziffer 2 genannten Handlungsfeldern, deren Projektfördervolumen die maximale Fördersumme von Mikroprojekten übersteigt;
Anteil der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Frauenzentren, Familienzentren, Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte und -beiräte sowie Thüringer Eltern-Kind-Zentren an den Makroprojekten;
Anzahl geförderter Modellprojekte in den unter Ziffer 2 genannten Handlungsfeldern, die einen innovativen Charakter haben und über deren Fortführung nach Abschluss und Auswertung der Modellphase entschieden wird;
Anzahl der Landkreise, die für die Förderung von Projekten ein eigenes Antragsverfahren mit eigener Richtlinie aufgesetzt haben;
Anzahl der Landkreise, die im Rahmen ihrer integrierten Planung ein Evaluationskonzept zur Evaluation der geförderten Projekte erstellt haben und dieses umsetzen.
1.5.3 Kommunalverwaltung und Leistungserbringer der Projekte des LSZ arbeiten in den jeweiligen Fachbereichen innerhalb der Verwaltung sowie innerhalb von Sozialräumen vernetzt, im Sinne einer integrierten Sozialplanung, zusammen.
Indikatoren:
Anzahl der etablierten internen Steuerungsgremien in der Verwaltung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung;
Art und Anzahl der am internen Steuerungsgremium beteiligten Akteure;
Anzahl der etablierten externen Steuerungsgremien unter Beteiligung von Trägern, Netzwerkpartnern und Zielgruppen;
Art und Anzahl der am externen Steuerungsgremium beteiligten Zielgruppen (Träger, Netzwerkpartner aus der Verwaltung, der Zivilgesellschaft, der Politik, Familien und Senioren, u.a.)
1.5.4 Die Landkreise und kreisfreien Städte nutzen Verfahren der Bürgerbeteiligung bei der fachspezifischen, integrierten Planung.
Indikatoren:
Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte, die Verfahren der Bürgerbeteiligung nutzen sowie Anzahl der Bürgerbeteiligungsverfahren in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten;
Nennung der beteiligten Zielgruppen.
1.5.5 Pluralität der Projekte sowie Vorrang der freien Träger sind gewährleistet.
Indikator:
Anzahl der Makroprojekte, unterteilt nach freier und öffentlicher Trägerschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten;
Anzahl der Mikroprojekte, unterteilt nach freier und öffentlicher Trägerschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten;
Anzahl der Modellprojekte, unterteilt nach freier und öffentlicher Trägerschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
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