Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/richtlinie-ueber-die-foerderung-von-betrieblichen.html
Summary
Description
1.1 Der Bund fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ) betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Die Zuschüsse werden gewährt, um einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegenzuwirken.
1.2 Förderungen nach dieser Richtlinie werden auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ( EU ) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 ( ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung ( EU ) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 ( ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) gewährt (im Folgenden als ?Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014? bezeichnet). Die in dieser Verordnung genannten Voraussetzungen hinsichtlich der Ausbildungsbeihilfen, insbesondere Artikel 1 bis 12, Artikel 31 und Anhang I bis III, müssen für die Gewährung der Zuwendung gegeben sein.
1.3 Kleine und mittlere Unternehmen oder ? KMU ? im Sinne dieser Richtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 erfüllen.
1.3.1 KMU sind danach Unternehmen, die
a) weniger als 250 Personen beschäftigen und
b) die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder
c) deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
1.3.2 Innerhalb der KMU sind danach kleine Unternehmen solche, die
a) weniger als 50 Personen beschäftigen und
b) deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
1.3.3 Bei der Ermittlung des KMU -Status, insbesondere der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte, ist Anhang I Artikel 3 bis 6 der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 anzuwenden.
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das elektronische Antragsportal wird geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
Topics
Keywords
Eligible