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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/natuerlicher-klimaschutz-kommunale-gebiete.html
Summary
Description
Die Bundesregierung hat sich mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zum Ziel gesetzt, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das ANK schafft und nutzt Synergien zwischen Klimaschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Emissionen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry; LULUCF) sollen gemindert und vorhandene Senken, in denen Treibhausgase gebunden werden, sollen stabilisiert und ausgebaut werden. Zu diesem Zweck sollen Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer sowie Grünflächen in der Stadt und auf dem Land stabilisiert, renaturiert und bewahrt werden. Denn diese Ökosysteme können Kohlendioxid und andere Treibhausgase aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern. Gesunde Ökosysteme bieten gleichzeitig den Lebensraum für eine reichhaltige und vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und können zur Anpassung an die Klimakrise beitragen. Weitere Informationen zum ANK finden sich unter www.bmuv.de/natuerlicher-klimaschutz.
Damit eine nachhaltige Wende zum Natürlichem Klimaschutz gelingt, werden die Verantwortlichen in Kommunen vor Ort eng in das ANK einbezogen. Ländliche Regionen sind oftmals von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt und aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und Funktionen in erheblichem Maße direkt und indirekt von den Folgen der Klimakrise betroffen. Durch erforderliche Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen der Klimaentwicklung, wie beispielsweise die Freihaltung von Überschwemmungsflächen zum Schutz vor Hochwasser, müssen überwiegend im ländlichen Raum erhebliche Flächen bereitgestellt werden. Mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen ländlich geprägte Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden. Mit den geförderten Projekten wird eine Aufwertung von Biotopen, bilanziert gemäß Biotoptypenwert der Bundeskompensationsverordnung, auf möglichst großen nicht wirtschaftlich genutzten kommunalen Flächen angestrebt. Diese Biotopaufwertung hat gleichermaßen die Ziele, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Naturgüter zu sichern und zu stärken, deren Fähigkeit bei der Emissionsminderung bzw. Treibhausgasbindung zu erhöhen und das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft in der Bevölkerung zu steigern.
Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ) Zuwendungen für die Durchführung lokaler Projekte in ländlichen Regionen, die einen Beitrag zu den Zielen des ANK leisten. Gefördert werden Projekte, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Es ist von Vorteil, wenn die Projekte zusätzlich zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise beitragen.
Die Förderung kann nur erfolgen, sofern das Vorhaben, an dem der Bund ein erhebliches Interesse hat, ohne eine Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden kann.
Die Auswahl zur Förderung erfolgt in einem zweistufigem Auswahlverfahren. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe folgender Regelungen:
Topics
Keywords
Eligible