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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union ( EU ) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.
Die Richtlinie dient der Umsetzung der EU -Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie ( EU ) 2018/2001), welche das Ziel setzt, einen Anteil von mindestens 32% erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030 zu erreichen und die Mitgliedstaaten dazu anhält, den Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen um mindestens 1% jährlich bis zum Jahr 2030 zu steigern.
Die durch diese Förderrichtlinie geförderten Anlagen zur Wärmeerzeugung sind Anlagen, die der Definition effizienter Fernwärme- und Fernkälteversorgung nach Artikel 2 Nummer 20 der Richtlinie ( EU ) 2018/2001 entsprechen.
Die Richtlinie trägt zudem zur Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans der Bundesrepublik Deutschland bei. Dieser sieht den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Abwärme in den Wärme- und Kältenetzen vor. Bis zum Jahr 2025 wird ein Anteil von 25% angestrebt; bis zum Jahr 2030 ein Anteil von 30%. Die angestrebten Anteile orientieren sich fortlaufend an den aktuell gültigen Zielen und dem aktuell gültigen Nationalen Energie- und Klimaplan Deutschlands.
Wärme- und Kältenetzsysteme, die treibhausgasneutral durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können hierzu erheblich beitragen. Bislang besteht keine systematische Förderung für die Transformation (Umstellung auf erneuerbare Energie und Abwärme) von Bestandsnetzen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (im Folgenden: BEW) reizt die Umstellung bestehender, vorwiegend fossil gespeister Wärmenetzsysteme auf erneuerbare Energien und Abwärme an, ebenso wie den Neubau von Wärmenetzsystemen mit einem überwiegenden, mindestens 75%-igen Anteil von erneuerbaren Energien und Abwärme. Der geplante Kohleausstieg bietet hierfür ein Gelegenheitsfenster. Für alle systemisch geförderten Wärmenetze ist eine Planung für das zielgerechte Erreichen der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 Voraussetzung.
Die Förderung verfolgt einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze auf der Basis von Netztransformationsplänen planbar und zuverlässig zu unterstützen. Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Die Förderung verfolgt hinsichtlich Netzgröße einen umfassenden Ansatz, der sowohl kleine, mittelgroße als auch große Wärmenetze berücksichtigt. Diese Unterscheidung spiegelt sich in den einzelnen Fördervoraussetzungen wider.
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