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Summary
Description
Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit können in Nordrhein-Westfalen über den ESF Beratung und flankierende Tätigkeiten ( z. B. Akquise von neuen Stellen, Vermittlung und Koordinierung) im Rahmen einer Transfergesellschaft für max. 12 Monate gefördert werden.
Bei dem Unternehmen, für das die Beratung im Rahmen einer Transfergesellschaft gefördert werden soll, muss es sich um ein Unternehmen handeln, das eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn für den Fördergegenstand nicht gleichzeitig Mittel vom abgebenden Unternehmen gezahlt werden. Der Förderzeitraum orientiert sich an der individuellen Laufzeit der Transferbeschäftigten. Die Förderhöchstdauer beträgt 12 Monate. Für die Förderung einer Transfergesellschaft muss grundsätzlich ein abgeschlossener Transfersozialplan vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass eine ESF -Förderung für das Zustandekommen der Transfergesellschaft notwendig ist.
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist beizubringen.
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