Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Summary
Description
1. Zweck der Richtlinie ist es, im Freistaat Sachsen die gestaltende Raum- und Regionalentwicklung innovativ und qualitativ fortzusetzen. Sie verfolgt einen sektorübergreifenden, integrierenden Ansatz und dient der Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne sowie der Umsetzung der Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland in der jeweils geltenden Fassung. Mit dem Einsatz informeller Planungsinstrumente soll dabei insbesondere der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge unter den Erfordernissen des demografischen Wandels (1) und gebietlicher Neuordnungen (2) besser entsprochen und so dazu beigetragen werden, dass die Teilräume in ihrem jeweiligen Entwicklungspotenzial gestärkt werden und die größeren Gebietskörperschaften integrierend wirken können.
2. Der Freistaat Sachsen gewährt nach §§ 23, 44, 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 ( SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 ( SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 ( SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. November 2022 ( SächsABl. S. 1423) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021 ( SächsABl. SDr. S. S 178), in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie auf Antrag Zuwendungen für Maßnahmen der Regionalentwicklung, für Modellvorhaben der Raumordnung und für Vorhaben zur Entwicklung von Impulsregionen im Zusammenhang mit der Bewältigung des demografischen Wandels.
3. Impulsregionen Demografischer Wandel im Sinne dieser Richtlinie zeichnen sich aus durch:
a) einen konkreten oder absehbaren Bedarf für Anpassung, Neugestaltung oder Umbau der Daseinsvorsorgestruktur,
b) die Bereitschaft, regions- und problemspezifische Lösungen für innovative Regionalentwicklung zu erproben,
c) das Vorhandensein einer Verwaltungsinfrastruktur und einer Entscheidungsebene zur verantwortlichen Begleitung während und Weiterführung nach Abschluss des Projektes unter Einbeziehung weiterer regionaler Akteure oder Netzwerke,
d) die räumliche Kongruenz mit den entsprechenden Strukturen von öffentlicher Verwaltung,
e) einen adäquaten Zusammenhang zwischen inhaltlichen Herausforderungen und Größe der Gebietskulisse sowie
f) die Übertragbarkeit der Herausforderungen und Ergebnisse auf andere Regionen.
4. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Zur Förderwürdigkeit der Maßnahmen nach dieser Richtlinie entscheidet das Staatsministerium für Regionalentwicklung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abschließend.
Topics
Keywords
Eligible