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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/koordinierung-der-ehrenamtlichen-fluechtlingshilfe.html
Summary
Description
1.1 Bürgerinnen und Bürger übernehmen im Rahmen des freiwilligen Engagements außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb des privaten Bereichs Verantwortung für die Integration von Geflüchteten in den Kommunen. Sie tragen durch ihr aktives Handeln erheblich zum Gemeinwohl bei. Ohne das ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung wäre die Integration der aufzunehmenden Geflüchteten nicht möglich. Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements für und mit Geflüchteten ist die Koordinierung des Engagements von besonderem Interesse. Infolge des russischen Angriffskrieges sind in der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit zusätzliche und neue Anforderungen durch die Schutzsuchenden aus der Ukraine entstanden. Daher gilt es, regional etablierte Strukturen zu stärken und auszubauen.
Ziel der Förderung ist die Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung und Unterstützung der lokalen ehrenamtlichen Hilfe im Flüchtlingsbereich sowie die Schaffung von Möglichkeiten der Begegnung und des Austausches von Geflüchteten und Einheimischen.
1.2 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung ( VV / VV -K zu § 44 LHO ) Zuwendungen für Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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