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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburger-klimafonds-moinzukunft.html
Summary
Description
Um Klimaschutz-Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure gezielt und in einem möglichst niedrigschwelligen Antragsverfahren zu fördern, hat die Stadt 2019 den ?#moinzukunft ? Hamburger Klimafonds? aufgelegt. Ziel ist es, Projekte aus den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Hamburg anzustoßen, die entweder konkrete Lösungsansätze bieten oder durch zielgerichtete Informations- und Bildungsansätze das Bewusstsein für die globalen und lokalen Auswirkungen des Klimawandels schärfen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat die Hamburger Klimaschutzstiftung (HKS) mit der Bewirtschaftung des Klimafonds beauftragt und stellt der Stiftung die Fördermittel im Rahmen einer Zuwendung nach § 46 LHO zur Verfügung. Für die Jahre 2023 und 2024 werden jeweils maximal 200.000,- EUR zur Förderung von Projekten bereitgestellt.
Dabei erfolgt die Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder nicht direkt durch die HKS, sondern durch eine Jury, die in der Regel zwei Mal im Jahr tagt. Förderungen bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR können durch die HKS nach Prüfung in einem vereinfachten Verfahren vergeben werden, ohne eine formale Sitzung der Jury abzuwarten. Das Verfahren ist in der Geschäftsordnung der Jury näher beschrieben.
Nach dieser Richtlinie können gefördert werden: Projekte und Maßnahmen in Hamburg mit klar dargelegtem Bezug und Fokus
Die Projekte können einen pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz verfolgen. Sie können beispielsweise eine klare CO 2 -Einsparung zum Ziel haben oder klimafreundliches Verhalten fördern. Sie können aufklären über die Folgen des Klimawandels und lokale oder regionale Möglichkeiten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung aufzeigen.
Der Hamburger Klimafonds soll durch ein möglichst niedrigschwelliges und handhabbares Vergabeverfahren Projekte unterstützen, die einem nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen (auch unter Berücksichtigung sozialer Aspekte) und der Integration von Klimaschutzmaßnahmen in unserem Alltag dienen. Zu fördernde Projekte haben einen klaren Bezug zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung und leisten in diesem Zusammenhang auch einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in Hamburg im Sinne der Agenda 2030 mit den Sustainable Development Goals (SDGs), insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen 7 (bezahlbare und saubere Energie), 11 (nachhaltige Städte), 12 (Nachhaltiger Konsum), 13 (Klimaschutz) und 15 (Leben an Land) der Vereinten Nationen.
Es besteht kein Anspruch der oder des Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung. Vielmehr entscheidet grundsätzlich eine Jury unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel über die Vergabe der Fördergelder.
Topics
Keywords
Eligible
Historical programme evidence
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