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1.1 Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmertums durch Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen. Dadurch sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen gefördert werden. Mit der Förderung sollen die Leistungsfähigkeit und Wachstumsdynamik von kleinen und mittleren gewerblichen und sozialwirtschaftlichen Unternehmen sowie der Freien Berufe (im Folgenden KMU genannt) erhöht und Unternehmer:innen in die Lage versetzt werden, ihre Unternehmensführung konzeptionell und strategisch zu verbessern und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung des Zwecks bietet der Freistaat Thüringen Zuschüsse für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen an und unterstützt den Aufbau und Betrieb von Projekten zur Vernetzung und Beratung von KMU für besondere Aufgaben oder Zielgruppen.
Den Regelungen der Artikel 9 Verordnung ( EU ) 2021/1060 (Bereichsübergreifende Grundsätze) sowie Artikel 6 Verordnung ( EU ) 2021/1057 ESF +VO (Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) ist Rechnung zu tragen.
1.2 Mit der Förderung werden Maßnahmen unterstützt, die der Förderung zur Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel Rechnung tragen. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf der Grundlage folgender Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung:
1.3 Zur Durchführung des Controllings entsprechend den VV zu § 23 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) wird folgender Ergebnisindikator erfasst:
1.4 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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