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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/pro-fit-fruehphasenfinanzierung.html
Summary
Description
1.1 Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Durchführungsbestimmungen neu gegründeten kleinen Unternehmen Zuwendungen für unternehmensbezogene Vorhaben (Frühphasenvorhaben). Der vorrangige Unternehmenszweck muss sich aus einem Innovations-, insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekt ( FuE -Projekt) ableiten bzw. in der wirtschaftlichen Verwertung eines bereits vorhandenen innovativen Technologieprodukts bestehen.
Maßgeblich für die Gewährung der Zuwendungen ist die Ziffer 2.2 der Richtlinien des Landes Berlin für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT), die durch diese Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden, die Landeshaushaltsordnung (LHO) und deren Ausführungsvorschriften, insbesondere zu den §§ 23, 44 LHO und die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 1) . Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils aktuellen Fassungen.
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung hat die Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß diesen Durchführungsbestimmungen beauftragt.
1.2 Ausgangspunkt der Fördermaßnahme sind die Marktunvollkommenheiten in der Finanzierung von technologieorientierten Unternehmen in der Frühphase. Mit der Maßnahme wird angestrebt, die Finanzierung von sehr jungen Technologieunternehmen zu stärken. Dabei werden die im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind, berücksichtigt. Bei der Förderung wird auf Erstgründungen fokussiert, da bei diesen die Marktunvollkommenheiten und damit die Förderwirkungen als besonders hoch eingeschätzt werden. Bereits vorhandene Vorgründungserfahrungen im Gründerteam stehen einer Förderung jedoch nicht grundsätzlich entgegen.
Durch die Förderung sollen die Unternehmen befähigt werden, zum einen die Grundlagen für eine eigenständige Innen- und Außenfinanzierungskraft zu schaffen und zum anderen mit höherem Erfolg neue technologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch sollen Einkommen und Beschäftigung in der Region stimuliert werden.
Wachstumsfinanzierung ist nicht Zweck dieser Fördermaßnahme.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
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