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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-alternative-antriebe.html
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Description
Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes 2021 hat die Bundesregierung die Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und die gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 sogar auf minus 65% gegenüber 1990 angehoben.
Die Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV kann mittel- und langfristig erheblich dazu beitragen, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes zu erreichen. Darüber hinaus kann diese Umstellung zur Verbesserung der Luftqualität und zur Lärmminderung beitragen sowie die Energieeffizienz erhöhen.
Bei den CO2 -Einsparungen spielt der ÖPNV eine grundsätzliche Rolle, da hier der CO2 -Ausstoß pro Person nur einen Bruchteil desjenigen im Individualverkehr ausmacht. Im Rahmen der Energiewende ist im Sektor Mobilität die Verwendung alternativer Kraftstoffe ein wichtiges Instrument zur Senkung der CO2 -Emissionen. Gemäß Artikel 2 der AFID-Richtlinie sind dies ?Kraftstoffe oder Energiequellen, die zumindest teilweise als Ersatz für Erdöl als Energieträger für den Verkehrssektor dienen und die zur Reduzierung der CO2 -Emissionen beitragen und die Umweltverträglichkeit des Verkehrssektors erhöhen können".
Derzeit gibt es im Saarland ca. 900 ÖPNV -Busse im Linienbetrieb, die (noch) weit überwiegend mit Dieselantrieben ausgerüstet sind.
Mit der vorliegenden Richtlinie verfolgt das Land das Ziel, die Nutzung von alternativen Antrieben im Verkehrssektor im Saarland im Bereich des ÖPNV zu unterstützen. Das Land will hiermit die Förderung des Bundes in Bezug auf die Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV ergänzen bzw. unter Beachtung des Beihilferechts komplementieren.
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