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Ein spezifisches Ziel der Investitionspriorität ?Soziales Europa? des hessischen Operationellen Programms für die ESF +-Förderperiode 2021 bis 2027 ist der gleichberechtigte Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und die aktive Inklusion.
Mit dem PUSCH-Programm, das frühzeitig präventiv in der Regelschulzeit ansetzt, sollen hessische Jugendliche, die die Schule andernfalls voraussichtlich ohne Abschluss verlassen müssten, gefördert werden.
Die vorgesehene Maßnahme soll Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Leistungseinschränkungen mithilfe gezielter Förderung den Erwerb eines Schulabschlusses ermöglichen. Die Jugendlichen sollen gleichzeitig auf den Übergang von der Schule in eine Ausbildung vorbereitet werden. Dazu muss die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit dieser Jugendlichen durch stärkere Berufsorientierung und Praxiserfahrungen erhöht werden.
Die Stärkung des Selbstwertgefühls ist ein wesentlicher Aspekt der Förderphilosophie im Förderprogramm. Mit Hilfe kontinuierlicher sozialpädagogischer Begleitung in der Projektgruppe sollen die individuellen Potenziale der Jugendlichen sowie ihre sozialen Kompetenzen gestärkt werden.
Das Förderprogramm kann an allgemeinbildenden Schulen mit Hauptschulbildungsgang auf Antrag eingerichtet werden. Die Förderung findet in speziell eingerichteten Klassen statt, die zum Schulabschluss führen sollen (Jahrgangsstufen 8 und 9 an kooperativen Gesamtschulen und Hauptschulen, Jahrgangsstufe 9 an integrierten Gesamtschulen). Die Förderung findet an integrierten Gesamtschulen in Jahrgangsstufe 8 in Lerngruppen statt (Wahlpflichtkurs). Mittelstufenschulen können am Förderprogramm nicht teilnehmen, da dort bereits das Angebot des praxisorientierten Bildungsgangs besteht.
Für die schulische Beantragung der Fördermaßnahme sowie deren pädagogische Umsetzung gilt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 ( ABl. S. 438, 579), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2021 ( GVBl. S. 166), in der jeweils geltenden Fassung, sowie der Erlass für Lerngruppen mit erhöhtem Praxisbezug an allgemeinbildenden Schulen ? PUSCH ? ( ABl. 2022 S. 211 f.). Diese Rechtsgrundlagen werden durch die Leitlinie zum Programm ergänzt, die die Programmgrundsätze näher spezifiziert und auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums (HKM) veröffentlicht ist.
Bei der Projektumsetzung sollen die im Sinne der von der EU festgeschriebenen bereichsübergreifenden Grundsätze Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte, Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung für alle teilnehmenden Jugendlichen gewährleistet werden. Ziel ist es, ihre individuelle Gleichbehandlung, soziale Eingliederung und zukünftige Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erreichen. Hierauf müssen die im Team arbeitenden Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte ein besonderes Augenmerk richten, insbesondere auch bei der Beratung zur Auswahl der Praktikumsplätze der Jugendlichen. Besondere Beiträge zu den Themen Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz sollen durch Praxisprojekte mit entsprechenden Inhalten in den Schulen umgesetzt werden. Transnationale Vorhaben können ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms durchgeführt werden.
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