Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/deutschkenntnisse-migration-flucht-bw.html
Summary
Description
1.1.1 Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Sie ist die Basis für die Aufnahme und Gestaltung sozialer Kontakte, für die Teilhabe in der Gesellschaft sowie für den Beginn einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Sprache lässt die Persönlichkeit sichtbar werden, weil Gefühle, Haltungen und Meinungen leichter zum Ausdruck gebracht und verstanden werden können. Sprache ist notwendig für die Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit anderen Meinungen sowie ein Mittel zur Beilegung von Konflikten. Sie ist eine herausragend wichtige Voraussetzung des Zusammenlebens und des Zusammenhalts in einem demokratisch organisierten Gemeinwesen. Solange die eigenen Sprachkenntnisse nicht ausreichen, kann in bestimmten Situationen eine Unterstützung durch Sprachmittlung erforderlich sein.
1.1.2 Zweck der Zuwendung ist die Förderung der kontinuierlichen Teilnahme insbesondere Geflüchteter, aber auch anderer Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg an professionellen, curricular aufgebauten und zertifikatsorientierten Kursen zum Spracherwerb oder der Verbesserung der Sprachkenntnisse (Nummer 2), die Förderung von ergänzenden Maßnahmen der Sprachförderung (Nummer 3) sowie der Sprachmittlung (Nummer 4).
1.1.3 Das Sozialministerium greift den Fördergedanken des § 5 Nummer 1 des Partizipations- und Integrationsgesetzes Baden-Württemberg (PartIntG BW) auf, wonach es zu den Aufgaben des Landes zählt, Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg beim Erlernen der deutschen Sprache zu fördern. Des Weiteren wird hierdurch die Vereinbarung zum Förderbereich Spracherwerb im Pakt für Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden vom 27. April 2017 konkretisiert und umgesetzt, die Finanzmittel für einen Mehrbedarf und eine Weiterentwicklung der Sprachförderung um zusätzliche spezifische Kursformate vorsieht.
1.1.4 Zuwendungen werden nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg ( LHO ) sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften hierzu ( VV - LHO ) und nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift gewährt. Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der Haushaltsermächtigungen nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Für die Aufhebung und Erstattung finden die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), insbesondere die §§ 48, 49 und 49a LVwVfG Anwendung.
Topics
Keywords
Eligible