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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/fischerei-aquakultur-fischwirtschaft-in-mv.html
Summary
Description
1.1 Die Zuwendung erfolgt im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (nachfolgend EMFAF genannt). Ziel und Zweck der Zuwendung sind:
a) Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten,
b) Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Kohlenstoffdioxid (nachfolgend CO2 genannt) -Emissionen durch den Austausch oder die Modernisierung der Maschinen von Fischereifahrzeugen,
c) Förderung einer wirksamen Fischereiaufsicht und Durchsetzung der Fischereivorschriften, einschließlich der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten (nachfolgend IUU- genannten) Fischerei, und zuverlässiger Daten im Interesse einer wissensbasierten Beschlussfassung,
d) Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und Ökosysteme,
e) Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten, insbesondere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion bei gleichzeitiger Sicherstellung der langfristigen Umweltverträglichkeit dieser Tätigkeiten,
f) Förderung der Vermarktung, der Qualität und des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Verarbeitung dieser Erzeugnisse und
g) Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften.
1.2 Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift und unter Berücksichtigung folgender Vorschriften gewährt:
a) Verordnung ( EU ) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ( ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, L 450 vom 16.12.2021, S. 158, L 241 vom 19.9.2022, S. 16, L 065 vom 2.3.2023, S. 59), die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) 2023/435 ( ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1) geändert worden ist,
b) Verordnung ( EU ) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung ( EU ) 2017/1004 ( ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 1),
c) Verordnung ( EU ) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ( ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), die durch die Verordnung ( EU ) 2020/972 ( ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) geändert worden ist,
d) durch die Europäische Kommission am 23. November 2022 genehmigtes Programm des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021 bis 2027 für die Bundesrepublik Deutschland,
e) Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK -Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 ( BGBl. I S. 1055), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 ( BGBl. I S. 2231) geändert worden ist, und der entsprechende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? für den Zeitraum 2023 bis 2026 und
f) § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ( VV zu § 44 LHO ).
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Grundlage der vom Begleitausschuss zum Programm EMFAF Deutschland beschlossenen und auf der Webseite https://www.portal-fischerei.de/ des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlichten Projektauswahlkriterien ? sofern bei der jeweiligen Maßnahmenart zutreffend ? im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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