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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/buergschaftsprogramm-allgemeine-buergschaft.html
Summary
Description
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen. Die L-Bank verbürgt mit den allgemeinen Bürgschaften Finanzierungen von Kreditinstituten oder von Versicherungsunternehmen beziehungsweise Bausparkassen. Gegenüber Leasing- oder Factoringgesellschaften (diese sowie die im vorangehenden Satz genannten Finanzunternehmen nachfolgend vereinfachend ?Hausbanken? genannt) übernimmt die L-Bank allgemeine Bürgschaften für Finanzierungen aus Investitionsvorhaben oder Factoringgeschäften. Förderdarlehen aus Förderprogrammen der L-Bank verbürgt die L-Bank mit der Kombi-Bürgschaft 50. Die verbürgte Finanzierung muss für das Land Baden-Württemberg von volkswirtschaftlichem Interesse sein und in der Regel für ein Vorhaben im Land eingesetzt werden.
Nicht verbürgt werden:
Es können weitere beihilferechtliche Einschränkungen gelten (siehe Ziffer 5).
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