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Description
Das Land Rheinland-Pfalz sieht in der Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung ein zentrales sozial-, struktur-, innen-, umwelt- und kommunalpolitisches Finanzierungsinstrument.
Ziel ist die zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Gestaltung der Städte und Gemeinden. Es gilt, Städte und Gemeinden als attraktive Orte für das Wohnen sowie für Wirtschaft, Gewerbe und Handel, als Zentren der sozialen Begegnung und Integration, als lebenswerte Orte mit hoher Aufenthaltsqualität, mit vielfältigem Stadtgrün, Freizeit- und Erholungsangeboten zu profilieren. Die Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung setzt auf ein hohes Maß an urbaner Sicherheit ? in den zentralen Lagen, entlang von Wegebeziehungen, in öffentlichen Grünflächen aber auch im direkten Wohnumfeld.
Eine wichtige Grundlage ist ein qualitätsvolles Planen, Bauen und Gestalten. Eine gelebte und zukunftsorientierte Baukultur in der Gegenwart und ein respektvoller Umgang mit dem baukulturellen Erbe wirken identitätsstiftend und haben einen wichtigen Einfluss auf die Bindungswirkung von Städten und Gemeinden.
Die Förderung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden vorrangig mit zentralörtlichen Funktionen zu erhalten und fortzuentwickeln. Sie dient gleichermaßen der Entwicklung der städtisch wie auch der ländlich geprägten Räume. Die Städtebauförderung stärkt die Innenentwicklung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demographischen Wandels sowie bei der Wiedernutzung von Brachflächen und Baulücken. Sie trägt so auch zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei.
Die Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung unterstützt darüber hinaus die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Modernisierung der Baustrukturen folgt den Zielen des Klimaschutzes. Darüber hinaus sind die städtebaulichen Strukturen an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Konkret bedarf es einer städtebaulichen Vorsorge im Umgang mit Hitze, Starkregen und Trockenheit. Ein wichtiger Baustein sind hier ortsangepasste und resiliente Grünstrukturen. Diese leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich.
Die Digitalisierung als eine wesentliche Grundlage der Zukunftsfähigkeit von Städten und Gemeinden soll begleitet und unterstützt werden. Notwendig sind vorausschauende Konzepte zur Förderung der Digitalisierung, eine integrierte Umsetzung von Digitalisierungsansätzen im Rahmen der Erneuerung und Entwicklung von Fördergebieten sowie die Anpassung der gebauten Umwelt an die sich durch die Digitalisierung ergebenden strukturellen Veränderungen.
Das Land Rheinland-Pfalz und seine Städte und Gemeinden betrachten die Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung als langfristige Schwerpunktaufgabe. Die Städte und Gemeinden nehmen diese Aufgabe selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, der Gemeindeordnung sowie dieser Richtlinie wahr.
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