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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/oekologischer-biologischer-landbau.html
Summary
Description
1. Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland und des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes?, in den jeweils geltenden Fassungen, in der Förderperiode 2023?2027 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie unter Beachtung der in der Anlage aufgezählten Rechtsgrundlagen Zahlungen für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren.
Diese sollen einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften leisten.
Zweck der Förderung ist eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Anbauflächen durch Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Ziel ist die Verbesserung der natürlichen Produktionsgrundlagen, die mit einer Schonung der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft einhergeht. Durch die ökologische Bewirtschaftung von Ackerland-, Dauergrünland- und Dauerkulturflächen wird der Nährstoffeintrag in Gewässer verringert, die biologische Vielfalt gefördert und durch die Kohlenstoffspeicherung ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet. Gleichzeitig soll die Art und Weise verbessert werden, wie die Landwirtschaft gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, gerecht wird.
2. Ein Anspruch der Begünstigten auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
3. Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) gilt gemäß Artikel 65 Absatz 2 der Verordnung ( EU ) 2021/2116 ebenso für die flächenbezogenen Interventionen nach Titel III Kapitel IV der Verordnung ( EU ) 2021/2115 und damit auch für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen.
Die Bestimmungen und Anforderungen des InVeKoS ergeben sich aus den Artikeln 65 ff. der Verordnung ( EU ) 2021/2116 in Verbindung mit der delegierten Verordnung ( EU ) 2022/1172 und der Durchführungsverordnung ( EU ) 2022/1173. Des Weiteren finden das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAPInVeKoSG) und die GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV) für Anträge auf Gewährung der in dieser Förderrichtlinie geregelten Förderung entsprechende Anwendung.
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