Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/lvr-budget-arbeit-aktion-inklusion-nrw.html
Summary
Description
Nach Artikel 27 der UN -Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018 sowie des Teilhabestärkungsgesetzes vom 09.06.2021 werden die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Teilen neu gefasst.
Der Landschaftsverband Rheinland bündelt mit dem LVR-Budget für Arbeit ? Aktion Inklusion gesetzliche und freiwillige Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Den zentralen Gedanken des SGB IX wird durch die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes sowie die Bereitstellung personenzentrierter Leistungen und qualifizierter Beratung für betroffene Menschen und deren Arbeitgebende Rechnung getragen.
Das LVR-Budget für Arbeit ? Aktion Inklusion wird gemeinsam vom Träger der Eingliederungshilfe (EGH) und dem Inklusionsamt durchgeführt und finanziert. Doppelstrukturen in den beiden Dezernaten sollen durch das gemeinsame Programm vermieden werden.
Das LVR-Budget für Arbeit ? Aktion Inklusion besteht aus zwei Teilen. Die Leistungen der beiden Teile sind kombinierbar und sollen gegenüber den Leistungsberechtigten und den Arbeitgebenden aus einer Hand erbracht werden.
In Teil I (allgemeine Budgetleistungen) sind die Budgetleistungen nach §§ 61, 61a SGB IX für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung enthalten und werden auf Basis des rechtlichen Anspruches als Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung oder bei entsprechenden Fördervoraussetzungen analog freiwillig geleistet. Die positiven Erkenntnisse aus dem Modellprojekt Übergang 500 Plus werden vollständig übernommen. In allen Konstellationen erfolgt die Auszahlung des Lohnkostenzuschusses an Arbeitgebende ebenso wie die Beauftragungen an die Integrationsfachdienste einheitlich aus der Hand des Inklusionsamtes.
In Teil II (besondere Budgetleistungen) sind die besonderen freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgebende als Fortsetzung des Programms aktion5 enthalten.
Schwerpunkt des Programms ist die Förderung von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbietern, von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sowie von Menschen mit seelischer Behinderung beim Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzten Förderprogramme ?aktion5? (20082017) und ?Übergang 500 plus ? mit dem LVR-Kombilohn? (2011-2017) werden mit den nachstehenden Richtlinien des LVR-Budgets für Arbeit ? Aktion Inklusion inhaltlich fortgesetzt.
Topics
Keywords
Eligible