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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/digiress.html
Summary
Description
Ein wesentliches Mittel zur effizienteren Nutzung von Ressourcen ist die Digitalisierung. Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse und erhöht gleichzeitig die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ).
Damit Deutschland die ambitionierten Ressourcenschutz- und Klimaziele erreicht und die digitale Transformation der Wirtschaft, insbesondere von KMU , gelingt, müssen Ressourcenschutz und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Daher ist das Ziel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), mit diesem Förderprogramm die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz beziehungsweise für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Das Förderprogramm leistet hierdurch Beiträge zur Erreichung von Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III ). Es werden insbesondere die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) ?Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum? (SDG 8), ?Industrie, Innovation und Infrastruktur? (SDG 9), ?nachhaltiger Konsum und Produktion? (SDG 12) und ?Maßnahmen zum Klimaschutz? (SDG 13) adressiert. Die effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen und die Stärkung einer Kreislaufwirtschaft sind gleichzeitig wesentliche Bestandteile von ProgRess III und sollen dabei helfen, Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu reduzieren und damit zur Erreichung der Klimaziele entscheidend beizutragen.
Zudem soll das Förderprogramm die Digitalisierung der Wirtschaft durch Umstellung auf zirkuläre sowie ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse unterstützen. Die Förderung zielt auf eine tiefgreifende umweltbezogene Umstellung unternehmerischen Handelns ab und soll eine deutliche Umweltwirkung im Kontext der Fördervorhaben erzielen.
Zuwendungen können nur gewährt werden, soweit an der Durchführung der Projekte ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Hierfür müssen die Projekte einen klaren Beitrag zur Zielstellung dieser Förderrichtlinie aufweisen. Gefördert werden Projekte mit digital-ökologischem Innovationscharakter, die Materialeinsparungen ermöglichen und so den Ressourcenbedarf und den damit einhergehenden Ausstoß von Treibhausgasen bei Produktionsprozessen und zugehöriger Infrastruktur reduzieren.
Das Förderprogramm DigiRess ( BAnz AT 22.07.2022 B5) wird mit dieser Förderrichtlinie durch Modellvorhaben in den Fördergebieten gemäß § 2 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vom 8. August 2020 ( BGBl. I S. 1795) ergänzt. Es unterstützt damit den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und das wirtschaftliche Wachstum in Nordrhein-Westfalen in den Fördergebieten des Rheinischen Reviers bestehend aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und Stadt Mönchengladbach. Zuwendungen für die ?Modellvorhaben Kohleregionen? dienen im Rahmen dieser Förderung neben den Ressourcen- und Digitalisierungsaspekten auch der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle.
Für die ?Modellvorhaben Kohleregionen? muss neben dem erheblichen Bundesinteresse zur Durchführung von Vorhaben auch ein erhebliches Landesinteresse nachgewiesen werden.
Eine differenzierte Ausgestaltung der oben genannten Förderziele und des Förderzwecks erfolgt in den folgenden Abschnitten der Förderrichtlinie.
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