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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nachhaltige-entwicklung-umweltbildungseinrichtung.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und dem Runderlass des Ministeriums der Finanzen ?Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung? vom 10. Juni 2020 ( MBl. NRW . S. 309) Zuwendungen an Umweltbildungseinrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).
Die Förderung des Landes knüpft an die NRW -Nachhaltigkeitsstrategie 2020 ?Die globalen Nachhaltigkeitsziele konsequent umsetzen? an und dient unmittelbar der Umsetzung von Ziel 4 ?Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern?. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei.
Zentrales Ziel der Förderung ist die Sicherung und Weiterentwicklung einer landesweiten Netzstruktur an BNE-/Umweltbildungseinrichtungen, die zielgruppenspezifische Bildungsmaßnahmen im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Konzepts einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und einer diversitätssensiblen Didaktik durchführen. Die Zuwendung des Landes soll den Umweltbildungseinrichtungen in ihrer Rolle als BNE-Regionalzentren die Möglichkeit bieten, mit ihren Bildungsprogrammen Lernprozesse in formalen und nicht-formalen Bildungssektoren (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Ausbildungsbetrieben, Weiterbildung) zu unterstützen und Gestaltungskompetenz bei Lernenden zu fördern.
Darüber hinaus können BNE-/Umweltbildungseinrichtungen eine Strahlkraft in ihrer Region entfalten. Durch die partnerschaftliche Unterstützung von Kitas, Schulen und die Mitarbeit in regionalen Bildungsnetzwerken sowie durch die Vernetzung mit anderen Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteuren im direkten Umfeld ist zu erwarten, dass durch die Fördermaßnahme auch ein Beitrag im Rahmen kommunaler beziehungsweise regionaler Nachhaltigkeitsprozesse geleistet wird.
Die Gewährung der Zuwendung trägt zur Umsetzung folgender rechtlicher Bestimmungen bei:
1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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