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Summary
Description
Der Freistaat Thüringen gewährt den Schulträgern im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel Zuwendungen für Schulbauvorhaben an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie folgender weiterer Rechtsgrundlagen:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Ziel der Förderung besteht darin, die Schulträger der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Freistaats Thüringens bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aus § 13 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Schulgesetzes zu unterstützen sowie notwendige Investitionen anzustoßen. Dabei sind die demografischen Auswirkungen auf die Schulstandorte und die Umsetzung der UN -Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß dem Thüringer Entwicklungsplan Inklusion vom 9. Juli 2013 zu berücksichtigen. Auf diesem Wege sollen die Schulgebäude in einen baulichen Zustand versetzt werden, der den Anforderungen eines zukunftsfähigen und inklusiven Bildungswesens gerecht wird.
Zur Bewertung der Zielerreichung werden die Zielindikatoren ?Anzahl modernisierter Schulplätze?, ?Anzahl neu geschaffener Schulplätze? und ?Höhe der durch den Fördermitteleinsatz angestoßenen Investitionen aus Eigenmitteln der Schulträger? festgelegt.
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