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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-re-grw-g.html
Summary
Description
1.1 Das Land Brandenburg gewährt
Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, durch die folgende Hauptziele umgesetzt werden:
a) Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze schaffen und sichern (Arbeitsplatzziel),
b) Standortnachteile ausgleichen, und zwar durch die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft (Ausgleichsziel), oder
c) Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und zum Erhalt von Dauerarbeitsplätzen und zur Förderung von Innovationen gegeben werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Wichtige Zielindikatoren sind daher die Anzahl der neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze, die Anzahl der gesicherten Dauerarbeitsplätze sowie das realisierte Investitionsvolumen.
Die Zuwendungen sollen günstige Rahmenbedingungen für zukunftsfähige und gute Arbeitsplätze schaffen. Antragstellende müssen sich daher obligatorisch zum Beginn der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), gegebenenfalls unter Beteiligung der berufsständischen Körperschaften (Kammern), zu Fragen Guter Arbeit (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen.
1.2 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach dieser Richtlinie ( GRW -Mittel) besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.3 Die GRW -Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind deshalb nicht dazu vorzusehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen (Subsidiaritätsgrundsatz).
Dementsprechend sind insbesondere Fördermittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Unternehmen im Lausitzer Revier 1) im Land Brandenburg in der EU -Förderperiode 2021?2027 (JTF-Unternehmensförderung) vom 11. August 2023 ( ABl. S. 910) in der jeweils geltenden Fassung vorrangig zu beantragen und einzusetzen. Zudem sind andere Fördermittel des Landes zum Ausbau erneuerbarer Energien auf der Grundlage von Artikel 41 der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 2) ( AGVO ) vorrangig zu beantragen und einzusetzen.
1.4 Für die nach der AGVO freigestellten Beihilfen müssen neben den Voraussetzungen der jeweiligen Freistellungsbestimmung auch die Voraussetzungen des Kapitels I AGVO erfüllt werden.
1.5 Strukturbestimmende Vorhaben werden vorrangig gefördert. Dabei handelt es sich um Vorhaben mit zuwendungsfähigen Sachinvestitionen von mehr als 25 Millionen Euro, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Für strukturbestimmende Vorhaben sind im konkreten Einzelfall Abweichungen von dieser Richtlinie im Rahmen der Regelungen des Koordinierungsrahmens möglich.
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