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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/e-nutzfahrzeug-anwendungen-infrastrukturen.html
Summary
Description
Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind 1) , hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2 -Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die Gesamtfahrleistung in diesem Bereich wird bisher fast ausschließlich durch Nutzfahrzeuge mit konventionellen, auf Dieselkraftstoff basierenden Antrieben erbracht. 2) Daher sieht das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vor, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden soll 3) . Weiterer Handlungsdruck entsteht durch europäische Vorgaben, wonach bis 2030 die CO2 -Emissionen bei Nutzfahrzeugen im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent sinken müssen 4) .
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Während im Pkw -Bereich 2020 der Anteil von Elektrofahrzeugen in Deutschland von drei Prozent im Jahr 2019 auf 14 Prozent im Jahr 2020 sprunghaft angewachsen ist 5) , hinkt der Nutzfahrbereich bei der Elektrifizierung noch deutlich hinterher. Zum einen gibt es bis heute nur ein sehr geringes Angebot an serienreifen Nutzfahrzeugen. Zum anderen sind entsprechende Fahrzeuge, insbesondere mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3, aufgrund der benötigten großen Batterien in Verbindung mit hohen Batteriekosten kaum wettbewerbsfähig. Auch fehlt es an einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur sowie an wirtschaftlichen Betriebskonzepten, mit denen die Gesamtkostenbilanz von elektrischen Nutzfahrzeugen verbessert werden kann.
Um der Antriebswende im Nutzfahrzeugsegment weiteren Schub zu verleihen, sind daher weitere erhebliche Forschungsanstrengungen erforderlich. So fordert zum Beispiel die AG 1 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) in ihrem Werkstattbericht Antriebswechsel von 12/2020 ein Höchstmaß an Geschwindigkeit und Konsequenz, um einen notwendigen Technologiemix für Mitte der 2020er-Jahre marktfähig zu machen. Als einen der wesentlichen Hebel nennt der Bericht unter anderem die Intensivierung von Forschung und Entwicklung und bezieht dabei neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen auch Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antriebe mit ein. 6)
Neben der Schaffung eines breiteren Angebots an batterie-elektrischen bzw. Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeugen für den gewerblichen Einsatz kommt es darüber hinaus für die Beschleunigung der Antriebswende in diesem Bereich entscheidend darauf an, wirtschaftliche E-Nutzfahrzeuganwendungen zu identifizieren, weiterzuentwickeln und in zukünftige Energie-, Logistik-, Verkehrs- und Gebäudeinfrastrukturen einzubinden. Hierfür soll die vorliegende Förderrichtlinie neue Impulse setzen.
Einen Schlüsselfaktor spielen dabei leistungsfähige Informations- und Kommunikationstechnologien ( IKT ). Sie sind nicht nur für die meisten Innovationen im Elektrofahrzeug verantwortlich, sondern sorgen auch dafür, die vorhandenen Infrastrukturen besser zu vernetzen und effizienter zu nutzen.
Auch schaffen sie die Grundlage für die netzverträgliche Einbindung von E-Fahrzeugen in Energienetze, Wohn- und Gewerbebauten sowie fortgeschrittene Verkehrs- und Logistikkonzepte. Das schließt auch hochautomatisierte und autonome Personen- und Güterbeförderungskonzepte sowie auf Methoden der künstlichen Intelligenz basierende Konzepte mit ein.
IKT sorgen insgesamt für einen höheren Digitalisierungsgrad der Mobilität und eine stärkere Vernetzung und Kommunikation der bisher überwiegend eigenständigen Systeme Fahrzeug, Energie, Gebäude, Verkehr und Logistik. Beim erforderlichen Datenaustausch zwischen dem Fahrzeug und seiner Umgebung müssen Fragestellungen von Datensicherheit und -schutz, Standardisierung, Datenhoheit und Dateneigentum berücksichtigt werden. Sie bilden die Basis für neue Geschäftsmodelle, von denen alle Beteiligte ? Nutzer, Hersteller, Dienstleister und Betreiber ? profitieren können.
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat der Gesetzgeber die Einführung von intelligenten Messsystemen mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit beschlossen. Nach dem Leitbild des Gesetzgebers sind mit Vorliegen der technischen Möglichkeit energiewirtschaftlich relevante Anwendungsfälle zur Sicherung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit zwingend über BSI -zertifizierte Smart-Meter-Gateways abzuwickeln.
Energiewirtschaftlich relevant sind dabei insbesondere Mess- und Steuerungsvorgänge, welche im Sinne des einschlägigen energiewirtschaftlichen Fachrechts zum Zweck der Netz- und Marktintegration von Ladeeinrichtungen bzw. Elektrofahrzeugen bilanzierungs-, abrechnungs- oder netzrelevant sind. Solange und soweit nicht energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge beim Laden am Ladepunkt selbst vorgenommen werden, muss nach dem Messstellenbetriebsgesetz der einzelne Ladepunkt nicht direkt mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden oder ein Smart-Meter-Gateway im Ladepunkt verbaut sein und muss die notwendige Authentifizierung von Fahrern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nicht über das Smart-Meter-Gateway erfolgen. In solchen Fällen ist der Netzanschlusspunkt der richtige Einbauort für das Smart-Meter-Gateway.
Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu den dargestellten Herausforderungen im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.
Mit der Umsetzung der unter II. genannten Forschungsthemen soll ein Beitrag zu den übergeordneten Zielen des Klimaschutzes und den notwendigen Veränderungen in Richtung einer umwelt- und nutzerfreundlichen vernetzten Mobilität und Weiterentwicklung der Verkehrs- und Logistiksysteme mit Hilfe von IKT geleistet werden. Gesucht werden Lösungen, die helfen, die oben beschriebenen Herausforderungen an der Schnittstelle von Fahrzeug, Verkehr, Logistik, Gebäude und Energienetzen mit Hilfe des Einsatzes von neuen IKT -basierten Elektromobilitätslösungen zu bewältigen. Die einschlägigen Vorgaben der Digitalisierung der Energiewende sind dabei zu beachten.
Für die Umsetzung der Förderziele gewährt der Bund Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ). Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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