Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Description
1.1 ? Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu ergangenen Ausführungsvorschriften (AV) sowie den Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) 1) und der De-minimis-Verordnung 2) zum Zwecke der erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz in einem Handwerk im Haupterwerb einen Zuschuss in zwei Stufen (1. Stufe: Basisförderung; 2. Stufe: Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung).
Verordnung der Europäischen Union ( EU ) Nummer 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1), die durch die Verordnung ( EU ) 2020/972 (ABI. L 215 vom 7. Juli 2020, S. 3) geändert worden ist, zum Zwecke der erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz in einem Handwerk im Haupterwerb einen Zuschuss in zwei Stufen (1. Stufe: Basisförderung; 2. Stufe: Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung).
1.2 ? Ziel ist es, hochqualifizierten Fachkräften im Handwerk einen Anreiz für nachhaltige Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu schaffen und hierdurch den Bestand jener Handwerksunternehmen in Berlin zu sichern oder auszubauen, die aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung und ihres anwendungsbasierten Erfahrungswissens im Einklang mit der gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025) zur Vernetzung der Akteure zwischen den identifizierten Clustern (Verkehr, Mobilität, Logistik ? Energietechnik ? IKT , Medien, Kreativwirtschaft ? Gesundheitswirtschaft ? Optik und Photonik) und somit zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Berliner Wirtschaft beitragen.
1.3 ? Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Bewilligungsbehörde) entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.4 ? Die Prämie darf nur einmal gewährt werden.
Eligible