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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/zuwendungen-nukleare-sicherheits-strahlenforschung.html
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Das 7. Energieforschungsprogramm ?Innovationen für die Energiewende? der Bundesregierung (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/7-energieforschungsprogramm-der-bundesregierung.html) bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an den Zielen der Energiewende ausgerichtet.
Das BMBF hat mit Wirkung vom 6. Februar 2019 eine allgemeine Förderbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2337.html) veröffentlicht. In deren Folge werden spezifische Förderrichtlinien zu einzelnen Förderschwerpunkten des 7. Energieforschungsprogramms durch das BMBF veröffentlicht, zu denen die folgende Förderrichtlinie zählt.
Deutschland hat nach Änderung des Atomgesetzes im November 2022 und den damit verbundenen befristeten Streckbetrieb der drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland die endgültige Abschaltung aller kommerziell betriebener Kernkraftwerke zum 15. April 2023 vollzogen. Für den anschließenden mehrjährigen Stilllegungsbetrieb bleibt eine kontinuierliche technisch-wissenschaftliche Begleitung auf höchstem Niveau sowie der Erhalt der notwendigen nationalen Expertise auch für die Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien dringend notwendig. Darüber hinaus ist eine dauerhafte Expertise, beispielsweise im Bereich des Strahlenschutzes oder zur Beurteilung internationaler Kernreaktoren, notwendig.
Vor diesem Hintergrund bildet die laufende Projektförderung der Bundesregierung zur nuklearen Sicherheit einen wichtigen Anknüpfungspunkt für ihr Energieforschungsprogramm und ergänzt die institutionellen Aktivitäten der Helmholtz-Gemeinschaft in diesem Bereich. Die nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung sowie die Strahlenforschung tragen dazu bei, den Stand von Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln und damit einen substanziellen Beitrag zum Aufbau, der Weiterentwicklung und dem Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz zu leisten, da in Deutschland trotz Ausstieg aus der Kernenergie weiterhin Kompetenzen auf den genannten Gebieten in Behörden, Industrie, Forschung und in der Medizin benötigt werden.
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