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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/migrationsberatung-sh.html
Summary
Description
Zweck der Zuwendung ist die Förderung eines migrationsspezifischen Informations- und Beratungsangebots nach sozialpädagogischen Standards für zugewanderte Menschen als Teil der Integrations- und Teilhabestruktur vor Ort.
Ziel der Förderung ist die Sicherstellung eines bedarfsgerecht regional zugeordneten Angebots an migrationsspezifischer Beratung in Schleswig-Holstein, das die Handlungskompetenz von zugewanderten Menschen im Hinblick auf die eigenständige Bewältigung von migrationsspezifischen Problemstellungen und damit der selbständigen Lebensgestaltung frühzeitig stärken soll. Hiermit verbunden ist, die zu beratenden Personen zeitnah bei ihrer individuell benötigten Orientierung im neuen Lebensumfeld zu unterstützen und ihnen ein Verständnis der entsprechenden relevanten Regeln und Strukturen (Systemverständnis) zu vermitteln.
Die Förderung erfolgt subsidiär und ergänzend zur bundesfinanzierten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) sowie dem Jugendmigrationsdienst (JMD).
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der § 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ( ANBest -P) oder für Zuweisungen an Gemeinden ( ANBest -K) zu § 44 LHO und den Vorgaben dieser Richtlinie Zuwendungen als freiwillige Leistung zur Förderung eines Migrationsberatungsangebotes in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie besteht nicht. Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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