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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wege-zur-innovation.html
Summary
Description
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?Wege zur Innovation ? Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung? im Rahmen des Programms ?Die europäische Innovationsunion ? Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum?
vom: 21.12.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 11.01.2021 B3
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten ?Wege zur Innovation ? Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung? im Rahmen des Programms ?Die europäische Innovationsunion ? Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum?
vom: 17.01.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 24.01.2022 B5
In der 1. Verfahrensstufe konnten dem beauftragten Projektträger bis spätestens dem 30.04.2021 (für einen EU -Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022), 30.04.2022 (für einen EU -Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023), 30.04.2023 (für einen EU -Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024) und 30.04.2024 (für einen EU -Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025) Projektskizzen vorgelegt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?Wege zur Innovation ? Unterstützung zukünftiger deutscher Antragstellerin der europäischen Sicherheitsforschung? im Rahmen des Programms ?Forschung für die zivile Sicherheit ? Gemeinsam für ein sicheres Lebenin einer resilienten Gesellschaft?
vom: 19.08.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Einreichungstag für einen EU -Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 ist der 13.05.2026.
Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem ? easy-Online ? zu nutzen (siehe weiterführende Links). Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag im Jahr 2026 ist dies für das Arbeitsprogramm 2027 möglich. Liegt zum mit dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Einreichungsstichtag das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektanträge eingereicht werden. Diese müssen sich ausschließlich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich auf den Themenbereich der Cybersicherheit beziehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weblink zur Förderbekanntmachung
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ) vom 21. Dezember 2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11. Januar 2021, B3; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ) vom 17. Januar 2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24. Januar 2022, B5.
30180
Ticket#865281
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