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Summary
Description
Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der gemeinnützigen Familienerholung in Familienferienstätten sowie der Angebote für Eltern- und Familienbildung am Wochenende beschließen die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Freistaat Bayern folgende gemeinsame Grundsätze.
1.1 Familienerholung in Familienferienstätten
1.1.1 Ein gemeinsamer Familienurlaub kann ? neben der notwendigen gesundheitlichen Erholung ? wesentlich dazu beitragen, das Familienklima zu verbessern, die Beziehungen zwischen den Eltern, vor allem aber auch zwischen Eltern und Kindern zu stärken und so wichtige und belastbare Grundlagen für den Familienalltag zu schaffen.
1.1.2 Ziel der staatlichen Förderung ist es, Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen einmal im Jahr einen Urlaub zu ermöglichen.
1.1.3 Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen als Träger anerkennen die Notwendigkeit, geeignete Einrichtungen (gemeinnützige Familienferienstätten) auch in Zukunft zu betreiben. Die Schaffung und Erhaltung eines bedarfsgerechten, familienfreundlichen und preisgünstigen Angebots wird dauerhaft angestrebt.
1.1.4 Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege ermächtigen das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, den Anhang 1 an Veränderungen der tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und Änderungen entsprechend bekannt zu machen.
1.1.5 Die Träger verpflichten sich, in den gemeinnützigen Familienferienstätten wöchentlich ein Angebot der Eltern- und Familienbildung durchzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass die Familien mindestens ein Angebot wahrnehmen. Die Vernetzung mit geeigneten Anbietern in der Region (zum Beispiel Beratungsstellen zu Partner- oder Erziehungsfragen, Krankenkassen zu Ernährungsfragen) wird weiter ausgebaut.
1.1.6 Die Träger der gemeinnützigen Familienferienstätten verpflichten sich, ihre Angebote am Bedarf der Familien zu orientieren. Bei der Ausstattung und beim Betrieb der Einrichtungen sind deshalb die Belange aller Familienmitglieder zu berücksichtigen, insbesondere geeignete Angebote für die Kinder vorzuhalten.
1.1.7 Die Träger wirken bei der Beratung und Information der Familien über die gemeinnützige Familienerholung mit. Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen werden von einzelnen Beratungsdiensten in Bayern beantwortet. Im Rahmen der Möglichkeiten der Beratungsstellen können Familien bei ihrer Antragstellung dort beraten werden.
1.2 Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende
1.2.1 Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen unverzichtbaren, nicht zu ersetzenden Beitrag für die positive Entwicklung ihrer Kinder und für die Zukunft unserer Gesellschaft. Ziel der Eltern- und Familienbildung ist es, dazu beizutragen, dass Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter und Väter oder werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden und so ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können (§ 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ? SGB VIII).
1.2.2 Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sind Träger der Angebote für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Sie verpflichten sich, die Angebote im Sinne des § 16 SGB VIII entsprechend den Bedürfnissen der Familien auszugestalten.
1.2.3 Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie sollen bedarfsgerecht und vor allem auch niedrigschwellig sein, um den Zugang so einfach wie möglich zu gestalten. Die Durchführung der Angebote erfolgt durch Fachpersonal. Dies sind Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen oder andere, spezifisch geschulte, qualifizierte Fachkräfte. Die Qualität der Angebote soll möglichst durch eine entsprechende Evaluierung sichergestellt sein.
1.2.4 Orte, an denen Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende durchgeführt werden, sind vor allem Kindertagesstätten und Familienbildungsstätten. Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende können auch an anderen geeigneten Orten durchgeführt werden.
1.2.5 Die Angebote richten sich an die ganze Familie. Bei jedem Angebot ist ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder sicherzustellen.
1.2.6 Die einzelnen Träger streben aktiv eine stärkere Vernetzung mit geeigneten Anbietern in ihrer Region an.
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