Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/business-angel-bonus-jtf.html
Summary
Description
1.1 Ziel der Förderung ist es, die Finanzierungsmöglichkeiten für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Startups) zu erweitern. Die Förderung gibt privaten Investoren (Business Angels) einen Anreiz, in Startups zu investieren und Startups den Anreiz, sich in den JTF-Fördergebieten anzusiedeln. Das Fördergebiet des JTF (Just Transition Fund) umfasst die folgenden NUTS 3-Regionen: im Lausitzer Revier die Landkreise Bautzen und Görlitz, im Mitteldeutschen Revier die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die Kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz. Das Programm unterstützt das spezifische Ziel des JTF gemäß Artikel 2 Verordnung ( EU ) 2021/1056 und trägt dazu bei, die Standortbedingungen für technologieorientierte, wissensbasierte Existenzgründungen in diesen Gebieten zu verbessern sowie die Anzahl der Neugründungen zu erhöhen.
1.2 Der Freistaat Sachsen gewährt hierfür Zuwendungen in Form von Anlaufhilfen für Startup-Gründungen.
1.2.1 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und
1.2.2 §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 ( SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 ( SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
1.2.3 der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 ( SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. November 2022 ( SächsABl. S. 1423) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021 ( SächsABl. SDr. S. S 178), in der jeweils geltenden Fassung,
1.2.4 nach den Bestimmungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen ( EU -Rahmenrichtlinie) vom 9. Dezember 2021 ( SächsABl. 1723), in der jeweils geltenden Fassung, soweit in dieser Förderrichtlinie keine abweichenden Regelungen getroffen werden,
1.2.5 der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EU ) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 ( ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) ( AGVO ) in der jeweils geltenden Fassung.
1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.4 Diese Förderrichtlinie wird aus Mitteln des JTF unterstützt.
Topics
Keywords
Eligible