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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/flexible-bedienformen.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV / VV -Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) sowie Mitteln des Landes Zuwendungen für nachhaltige und flexible Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ).
Ziel der Förderung ist es in den Pendler- und Verflechtungsräumen der Städte neue und alternative Angebote im ÖPNV zu schaffen, um den ÖPNV so attraktiv zu gestalten, dass deutlich mehr Menschen ihn für regelmäßige Fahrten nutzen. Dadurch kommt es zu einer Verlagerung des fossilbetriebenen motorisierten Individualverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger.
Hierzu sollen Planung und Machbarkeitsstudien sowie die Einrichtung und der Betrieb zusätzlicher Verkehrsangebote, insbesondere von flexiblen Bedienformen im öffentlichen Verkehr gefördert werden. Dazu gehören auch neuartige digital gestützte On-Demand-Verkehre, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind. Die flexiblen Bedienformen sollen zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit von Städten, Knotenpunkten und zentralen Versorgungsbereichen aus dem Umland sowie insbesondere zur Schaffung von Möglichkeiten und Anreizen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für regelmäßige Fahrten in die Zentren aus dünner besiedelten Regionen beitragen, in denen es bisher aufgrund einer räumlich und zeitlich zu schwachen Nachfrage an einem ausreichenden ÖPNV -Angebot mangelt.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen der
in den jeweils geltenden Fassungen.
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in diesen Richtlinien enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregion? (ÜR) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung [ EU ] Nr. 2021/1060), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Regionen? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung [ EU ] Nr. 2021/1060).
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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