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Description
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Integrationslotsen nach Maßgabe dieser Richtlinie und
a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 ( GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 ( GVBl. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung,
b) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ( VV - LHO , RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023, MBl. LSA S. 198, in der jeweils geltenden Fassung),
c) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses ( RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBl. LSA S. 383, geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung).
1.2 Neben der hauptamtlichen sozialen Beratung, Begleitung und Betreuung von drittstaatsangehörigen Ausländern ? insbesondere von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten ? sowie von EU -Bürgern mit Unterstützungsbedarf bildet ehrenamtliches Engagement eine wichtige Säule für die Orientierung im Lebensalltag. Die Einbindung der einheimischen Bevölkerung in die Betreuung, Beratung und Begleitung, insbesondere der in Wohnungen untergebrachten Ausländer sowie der sonstigen drittstaatsangehörigen Ausländer und EU -Bürger mit entsprechendem Unterstützungsbedarf, ist wichtiger Bestandteil einer Willkommenskultur. Ehrenamtliche Integrationslotsen sollen der in Satz 1 und 2 genannten Zielgruppe im Alltagsleben erforderliche Hilfestellungen geben und die gesellschaftliche Teilhabe verbessern. Die Tätigkeit der Integrationslotsen soll einen oder mehrere der folgenden Lebensbereiche umfassen:
a) Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzug, Ausstattung der Wohnung, Kommunikation mit Vermietern (etwa hinsichtlich Hausordnung, Wohnungsmängelbeseitigung, Hausmülltrennung und Umgang mit Nachbarn),
b) Orientierung am Wohnort, insbesondere Begleitung bei Arztbesuchen, bei Behördengängen und Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, Unterstützung beim Einkauf, beim Kita-, Hort- und Schulbesuch sowie Hausaufgabenhilfe,
c) Unterstützung hinsichtlich der Mobilität (Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr), Unterstützung und Begleitung bei der Teilhabe an kulturellen, sportlichen oder gemeinnützigen Angeboten sowie gemeinsame Freizeitaktivitäten, eigene Mitgestaltung von Begegnungs- und Freizeitformaten und bei der Selbstorganisation in Vereinen in der Nähe des Wohnorts,
d) Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (einschließlich Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Kommunikation mit Arbeitgebern) sowie bei sonstigen Plänen der Existenzgründung,
e) Unterstützung bei Familiennachzug,
f) Unterstützung zur Sprachförderung,
g) Hilfe in Vertragsangelegenheiten (auch bei Banken und Versicherungen) sowie in Steuerangelegenheiten,
h) Vermittlung und Begleitung zu hauptamtlichen Beratungsstellen (etwa bei Scheidung, Schulden, Sucht),
i) Unterstützung bei besonderen Förderbedarfen (etwa bei Behinderung),
j) Hilfe bei muttersprachlichen Übersetzungen (Sprachmittlung),
k) Begleitung bei Gerichts- und Behördenterminen (insbesondere bei Terminen bei Polizeidienststellen, soweit dies im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit zulässig ist).
1.3 Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Landkreise und kreisfreien Städte beim Einsatz, bei der Gewinnung, Qualifizierung und Koordinierung von ehrenamtlich tätigen Integrationslotsen zu unterstützen.
1.4 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Eligible