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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-wirtschaft-foerderwettbewerb.html
Summary
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Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und durch EU -Vorgaben verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Entsprechend sollen die THG-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Zudem soll der Endenergiebrauch gemäß Energieeffizienzgesetz bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 reduziert werden.
Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen konnten deutliche Fortschritte beim Klimaschutz und der Energieeffizienz erzielt werden und so die THG-Emissionen zwischen den Jahren 1990 und 2022 um rund 40 Prozent gesenkt werden. Auch im Industriesektor und in der Energiewirtschaft konnten mit einer Reduktion von rund 41 und 46 Prozent erhebliche THG-Einsparungen realisiert werden.
Die ?Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb? (kurz: EEW) ist seit 2019 ein zentrales Förderprogramm, um die THG-Emissionen und den Energiebedarf in Industrie und Gewerbe zu reduzieren. Um weiterhin Investitionen zur THG-Minderung, Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Elektrizität für Prozesswärme anzureizen, soll die EEW bis Ende 2028 verlängert werden. Die Förderung dieser Investitionen soll kosteneffizient und effektiv ausgestaltet werden.
Bei der Bewertung der Förderfähigkeit von Maßnahmen, insbesondere beim Einsatz von Biomasseanlagen, werden die Verpflichtungen Deutschlands hinsichtlich Schutz und Verbesserung der Luftqualität sowie die Erreichung der NEC-Reduktionsziele bestimmter Luftschadstoffe berücksichtigt.
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