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Summary
Description
Nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zum 31. Dezember 2019 wird die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz -Schleswig-Holstein (GVFG-SH) ab dem 01. Januar 2020 aus Landesmitteln fortgeführt. Der Mitteleinsatz erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO .
Für die Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger gelten außerdem die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften ( ANBest -K). Daneben sind die in Schleswig-Holstein geltenden technischen und bauvertraglichen Regelwerke zu beachten.
Bei den nach dieser Richtlinie geförderten Vorhaben sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Abs. 1 LHO (ZBau) sinngemäß anzuwenden. Fachlich zuständige technische Prüfstelle ist ausnahmslos der örtlich zuständige Standort des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH).
Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
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