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Summary
Description
Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich die Förderung der Freien Musikszene in Hamburg zum Ziel gesetzt. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unterstützt die Behörde für Kultur und Medien die Freie Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzeptionen und Projekten, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität gewährleisten. Künstlerinnen und Künstler erhalten somit die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit in einer Live-Aufführung zu präsentieren.
Diese sollen darüber hinaus geeignet sein, mehrere der nachfolgenden Zielsetzungen zu erfüllen:
Der Musikstadtfonds gliedert sich in zwei Förderinstrumente:
1) Die Projektförderung
Die Projektförderung bezieht sich auf Projekte wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals, die im Zeitraum eines Jahres jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember in Hamburg durchgeführt werden, in begründeten Ausnahmen (komplexe künstlerische Vorhaben oder das Bestehen einer dramaturgischen Klammer) und besonderer Exzellenz ist auch eine Projektförderung bis zu 3 Kalenderjahre möglich. In diesem Fall gilt die für maximal zwei Folgejahre anteilig bewilligte Fördersumme als Projektförderung des jeweiligen Jahres. Sie reduziert somit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Musikstadtfonds für das jeweilige Jahr.
2) Die Auftrittsförderung in Elbphilharmonie und Laeiszhalle
Die Auftrittsförderung dient dazu, der Freien Musikszene den Auftritt in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle zu ermöglichen.
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind
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