Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/esf-plus-gruendungsinitiativen.html
Summary
Description
1.1 Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Gründungsinitiativen der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen des Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021?2027.
Die Gründungsinitiativen sollen dazu beitragen, dass an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen eine Kultur der Selbstständigkeit, der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens etabliert beziehungsweise weiterentwickelt werden kann. Dazu gehören der Austausch und die Verzahnung sowohl mit den gegebenenfalls bestehenden Initiativen und Angeboten an der jeweiligen Hochschule und Forschungseinrichtung als auch die Zusammenarbeit mit weiteren gründungsunterstützenden Einrichtungen (wie zum Beispiel der futureSAX GmbH ) und Initiativen im Bereich der Wirtschaftsförderung sowie mit Unternehmen.
Damit werden die beschäftigungspolitischen Ziele der Förderung unternehmerischen Denken und Handelns sowie arbeitsplatzschaffenden Unternehmensgründungen im Freistaat Sachsen verfolgt.
1.2 Der Freistaat Sachsen gewährt hierfür Zuwendungen
1.2.1 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und
1.2.2 §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
1.2.3 der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2021 (SächsABl. 2022 S. 2) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178), in der jeweils geltenden Fassung;
1.2.4 Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen ( EU - Rahmenrichtlinie) vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723), in der jeweils geltenden Fassung, soweit in dieser Richtlinie keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1.3 Die Zuwendung wird im Rahmen von Nummer 19 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) beihilfefrei gewährt.
1.4 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.5 Diese Förderrichtlinie wird aus Mitteln des ESF unterstützt.
Topics
Keywords
Eligible