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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/entwicklung-regenerativer-kraftstoffe.html
Summary
Description
Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Strombasierte Kraftstoffe (eFuels) sind aller Voraussicht nach in ausgewählten Segmenten perspektivisch unerlässlich, um den Verkehrssektor in Gänze klimaneutral zu gestalten. Denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren oder anderweitig effizient klimaneutral gestalten. Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im langlaufenden Straßengüterverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. Mit dieser Förderrichtlinie aus dem ?Gesamtkonzept erneuerbare Kraftstoffe? 1) unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) die Defossilisierung in diesen Sektoren. Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe auf Basis von Strom aus erneuerbaren Energien zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind bis auf wenige Ausnahmen und nur in vergleichsweise geringen Mengen bisher am Markt nicht etabliert. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Marktentwicklung der Kraftstoffe und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr zu leisten.
Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch bei strombasierten Kraftstoffen sind noch Entwicklungsarbeiten in Bezug auf die Gesamtkette, aber auch für einzelne Prozessschritte in größerem Umfang notwendig, damit diese mittelfristig einen hohen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten können. Konkret gibt es noch erheblichen Entwicklungsbedarf für innovative Herstellungsverfahren, um die notwendige technologische Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf zu erreichen. Für Prozesse mit höherem technologischem Reifegrad sind noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale mit dem Ziel der Kostenreduktion zu heben. Auch Fragen der nachhaltigen Rohstoffbeschaffung sind zu untersuchen. Der Fokus dieser Förderrichtlinie liegt auf anwendungsorientierten Projekten. Die Förderung soll neben Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kommunale Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Anlagenbau, Komponentenherstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) sowie Kraftstoffproduktion und Verwendung bei der (Weiter-) Entwicklung notwendiger Technologielösungen unterstützen.
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