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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderrichtlinie-ausgleichszulage-sachsen.html
Summary
Description
1. Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) in der Förderperiode 2014?2020 und des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? in den jeweils geltenden Fassungen nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie unter Beachtung der in der Anlage aufgezählten Rechtsgrundlagen Zahlungen für die Bewirtschaftung in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage).
Ziel der Gewährung der Ausgleichszulage ist es, in benachteiligten Gebieten zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und damit zur Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen sowie Flächenstilllegungen und dem Verlust der Artenvielfalt vorzubeugen.
Die Ausgleichszulage wird zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die in benachteiligten Gebieten wirtschaftenden Landwirten im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen, gewährt.
Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
2. Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) gilt gemäß Artikel 67 Absatz 2 der Verordnung ( EU ) Nr. 1306/2013 und für die Flächenförderung nach der Verordnung ( EU ) Nr. 1305/2013 und damit auch für die Ausgleichszulage.
Die Bestimmungen und Anforderungen des InVeKoS ergeben sich aus den Artikeln 67 ff. der Verordnung ( EU ) Nr. 1306/2013. Des Weiteren findet die InVeKoS-Verordnung für Anträge auf Gewährung der in dieser Richtlinie geregelten Förderung entsprechende Anwendung.
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