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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/waldbewirtschaftung.html
Summary
Description
Das Land gewährt Zuwendungen zur Unterstützung einer eigenständigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage folgender Normen in der jeweils geltenden Fassung:
a) Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 ( MBl. NRW . S. 445),
b) Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 ( BGBl. I S. 1037),
c) Landesforstgesetz vom 24. April 1980 (GV. NRW . S. 588).
Beihilfen im Sinn von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47) werden in Abhängigkeit des Fördergegenstandes auf der Grundlage der Verordnung ( EU ) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1) gewährt. Die konkrete Zuordnung zu den jeweiligen Fördergegenständen erfolgt unter Nummer 2. Soweit die Voraussetzungen einer Freistellung aufgrund der Verordnung ( EU ) 2022/2472 nicht vorliegen, werden Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung ( EU ) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ( ABl. L 352 vom 24.12.2013, S.1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Die Förderung dient der Umsetzung der Ziele nach § 1 und 41 des Bundeswaldgesetzes und zielt darauf ab, die überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse im Sinn des § 13 Absatz 4 des Landesforstgesetzes zur Überwindung struktureller Nachteile zu unterstützen und die Position der Waldbesitzenden in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Die Förderung dient darüber hinaus dazu, private und kommunale Waldbesitzende bei einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Dadurch wird die Kohlenstoffbindung des Waldes unterstützt und die Nutzung nachhaltiger Energie gefördert. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen trägt daneben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften bei.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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