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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-von-forschung-innovationen-und-technol.html
Summary
Description
1.1 Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) 1) sowie Forschungseinrichtungen 2) im Verbund mit Unternehmen projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben
Im Rahmen von Verbundvorhaben mit KMU sowie Forschungseinrichtungen können auch Nicht- KMU gefördert werden, sofern die Vorhaben Potenziale für nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit der regionalen kleinen und mittelständischen Wirtschaft aufweisen, die zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten beitragen können sowie Impulse für eine nachhaltige Vernetzung setzen.
Maßgeblich für die Gewährung der Zuwendungen sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und deren Ausführungsvorschriften, insbesondere zu den §§ 23, 44 LHO, die Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ), die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ( AGVO ) 3) und die De-minimis-Verordnung 4) . Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils aktuellen Fassungen.
1.2 Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.
Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ? auch unter Berücksichtigung von Akteuren aus Brandenburg ? und somit der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Berlin zu verstärken und zu beschleunigen.
Durch die Förderung sollen regionale Kompetenzen gebündelt, leistungsfähige Kooperationsstrukturen gestärkt, herausragende Kompetenzen der Berliner Wissenschaft in die Anwendung gebracht und dadurch Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum nachhaltig stabilisiert und erhöht werden.
Des Weiteren sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten (FuEuI) ? auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen ? gefördert werden.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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