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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/jurybasierte-treatment-drehbuchfoerderung.html
Summary
Description
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz ? FFG) vom: 30 .12.2024 Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes vom: 31.03.2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Filmförderungsanstalt
Eine Treatmentförderung kann für die Entwicklung einer Idee zu einem Treatment oder einer vergleichbaren Darstellung für programmfüllende Spiel-, Kinder- oder Dokumentarfilme beantragt werden. Die Höhe der Förderung kann bis zu 15.000 EUR betragen. Zusätzlich können Beratungsleistungen mit bis zu 2.500 EUR unterstützt werden.
Die Drehbuchförderung teilt sich in 2 Phasen und kann insgesamt in einer Höhe von bis zu 40.000 EUR unterstützt werden.
Aufwendige Animationsprojekte können mit einer Förderung von insgesamt 50.000 EUR unterstützt werden.
Zusätzlich können Beratungsleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Stoffes beantragt werden. Beratungsleistungen können beispielsweise dramaturgische Beratung, Sensitivity Reading, Teilnahme an Script Circles etc. umfassen.
Anträge müssen über das Antragstool des FFA -Serviceportals (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Eine Antragsstellung für die Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm ist jeweils bis zum 07.07.2026 und 14.09.2026 möglich.
Eine Antragsstellung für die Treatment- und Drehbuchförderung Kinderfilm ist bis zum 01.09.2026 möglich.
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