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Summary
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1.1 Die freiwillige Rückkehr ist aus humanitären Gründen sowie aus finanzieller Sicht die vorzugswürdige Art der Ausreise. Die Rückkehr muss nachhaltig gestaltet sein. Nachhaltigkeit setzt voraus, dass rückkehrvorbereitende Maßnahmen durchgeführt oder Reintegrationsmöglichkeiten eröffnet werden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung (MILIG) will die freiwillige Ausreise und die Reintegration daher verstärkt fördern. Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration.
1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin bzw. des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.3 Durch die Zuwendungen sollen Landesmittel für Projekte zur Verfügung gestellt werden, welche die Rückkehrberatung ausreisewilliger und ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein ausweiten , die ausreisewilligen und ausreisepflichtigen Personen auf die Rückkehr vorbereiten und die Reintegration in den Herkunftsländern stärken. Näheres ist dem Rahmenkonzept zur Förderung der freiwilligen Rückkehr zu entnehmen.
1.4 Mit der Förderung werden insbesondere die nachstehenden Ziele verfolgt:
Topics
Keywords
Eligible