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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/energie-vom-land-sonne-wind-wasser.html
Summary
Description
Gefördert werden Investitionen in folgende Photovoltaikanlagen für den jeweiligen Kreis von Antragberechtigten.
Aufdachanlagen auf (ehemaligen) Wirtschaftsgebäuden
Photovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Das sind Gebäude, die für Zwecke der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft genutzt werden oder wurden. Es werden auch die Kosten für die Dachsanierung gefördert.
Antragsberechtigt sind zum einen die Eigentümer der Gebäude, sofern sie die Anlagen in Ausübung einer wirtschaftlichen (gewerblichen) Tätigkeit betreiben (siehe Ziffer 2). Zum anderen sind auch Energieunternehmen, die als Pächter die Anlage errichten und betreiben, antragsberechtigt. Die Gebäudeeigentümer müssen nicht an diesen Energieunternehmen beteiligt sein.
Aufdachanlagen auf öffentlichen Gebäuden
Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum. Der Investitionsort muss im ländlichen Raum liegen, also in Kommunen bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten. Ob eine Kommune zum ländlichen Raum zählt, kann auf der Internetseite der Rentenbank unter www.rentenbank.de in der Rubrik ?Ländliche Entwicklung? abgefragt werden.
Antragsberechtigt sind zum einen die Eigentümer der Gebäude, sofern sie die Anlagen in Ausübung einer wirtschaftlichen (gewerblichen) Tätigkeit betreiben (siehe Ziffer 2). Zum anderen sind auch Energieunternehmen, die als Pächter die Anlage projektieren, errichten und betreiben, antragsberechtigt. Die Gebäudeeigentümer müssen nicht an diesen Energieunternehmen beteiligt sein.
Aufdachanlagen auf sonstigen Gebäuden
Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, die nicht zu den beiden oben genannten Kategorien gehören.
Antragsberechtigt sind:
Floating-Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen auf Seen und Gewässern.
Antragsberechtigt sind:
Investitionen in Agri-Photovoltaik-Anlagen (Stromerzeugung bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung der Fläche) werden zu Premium-Konditionen gefördert (siehe 1.2)
Topics
Keywords
Eligible