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Summary
Description
1.1 Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach Maßgabe
in ihrer jeweils geltenden Fassung.
1.2 Sofern Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) bewilligt werden, sind zudem die folgenden Regelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten:
1.3 Die finanzielle Förderung dieser Vorhaben soll in Kohärenz zu der durch den rheinland-pfälzischen Ministerrat beschlossenen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen überdurchschnittlich hohe finanzielle Herausforderung mindern und einen Beitrag für die Einbeziehung dieser Unternehmen in den gesamtwirtschaftlich notwendigen Innovationsprozess leisten, um so deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
1.4 Es werden nur Investitionen in Rheinland-Pfalz berücksichtigt, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind und einen wirtschaftlichen Erfolg für das Unternehmen erwarten lassen. Investitionen sind volkswirtschaftlich förderungswürdig, wenn sie im Einklang mit den Grundsätzen der allgemeinen Wirtschaftspolitik und der Regionalpolitik des Landes stehen.
Mit den Zuwendungen sollen Unternehmen zu Investitionen zur Implementierung von Innovationen in rheinland-pfälzischen Betriebsstätten angeregt werden, welche der Schaffung oder Erhaltung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Mit Hilfe der Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Umsetzung von für die Unternehmen wesentlichen Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen bzw. Innovationen im Produktionsprozess gesetzt werden.
Die Förderung setzt ? soweit eigenerstellte Innovationen umgesetzt werden sollen ? nach der Phase der Forschung und Entwicklung beziehungsweise der Herstellung der Marktreife von Innovationen an, für die grundsätzlich die Unterstützung im Rahmen der einzelbetrieblichen Innovationsförderung des für die allgemeine Wirtschaftsförderung zuständigen Ministeriums bzw. der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ) offensteht.
Die Förderung ist technologieoffen, legt aber einen besonderen Fokus auf die technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen.
1.5 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet auf Antrag die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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