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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/regionale-verarbeitungs-vermarktungseinrichtungen.html
Summary
Description
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen für Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie für Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.
Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Resilienz regionaler Strukturen, die Verbesserung des Tierwohls und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft.
Die Beschränkung der Maßnahme auf Kleinst- und Kleinunternehmen soll dabei regionale oder lokale Wirkungen kleinbetrieblicher Unternehmensstrukturen sichern und stärken.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung ( EU ) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ( ABl. EU Nr. L 352 S. 1), geändert durch Verordnung ( EU ) 2020/972 der Kommission vom 2.7.2020 ( ABl. EU Nr. L 215 S. 3), ? im Folgenden: gewerbliche De-minimis-Verordnung ?.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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