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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/foerderung-frauen-am-arbeitsmarkt-rika.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den VV / VV -Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) und des Landes Niedersachsen Zuwendungen für ?Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft? sowie für Einzelmaßnahmen, deren Ziel es ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze zu verbessern (RIKA-Projekte).
Das Land verfolgt das Ziel, mehr Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung von Frauen und Männern herzustellen. Am Arbeitsmarkt orientierte Beratung und Kompetenzerweiterung für nichterwerbstätige und beschäftigte Frauen ist Schwerpunkt der Förderung. Darüber hinaus wird die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege unterstützt.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen der
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten in dieser Richtlinie enthaltene Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregionen? (ÜR) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung [ EU ] 2021/1060), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Regionen? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung [ EU ] 2021/1060).
1.4 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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