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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/leader-richtlinie.html
Summary
Description
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen nach Maßgabe dieser Richtlinie und den VV / VV -Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) sowie aus Landesmitteln Zuwendungen für die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen
1.3 Zweck der Förderung ist die Unterstützung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung durch die Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte (REK) im ländlichen Raum, die den Regionen dabei helfen, den Übergang in eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.
1.4 Die Förderung erfolgt grundsätzlich im ländlichen Gebiet des Programmgebietes entsprechend der Definition im GAP-Strategieplan 1) .
Ländliches Gebiet in Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern. Innerhalb dieser Städte und Gemeinden können ländlich geprägte Orts- und Stadtteile gefördert werden. Diese Orts- und Stadtteile müssen eine Verbindung zum übrigen ländlichen Gebiet haben.
Förderungen außerhalb dieser Gebiete sind zulässig, wenn sich das Vorhabenziel auf die LEADER-Region und den ländlichen Raum bezieht.
1.5 Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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