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Summary
Description
1.1 Die schleswig-holsteinischen Einwohnerinnen und Einwohner tragen durch ihr ehrenamtliches Handeln zum Gemeinwohl bei und übernehmen im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb des privaten Bereichs Verantwortung für die Gemeinschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt in Kommunen. In Schleswig-Holstein gibt es Freiwilligenagenturen, Ehrenamtsbüros, eine breite Vereinslandschaft und andere organisierte Strukturen oder freie Initiativen, die das lokale ehrenamtliche Engagement sichtbar machen. Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Unterstützung engagementfreundlicher kommunaler Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein. Dabei sollen vorhandene Strukturen gestärkt und ausgebaut werden.
1.2 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung ( VV -K zu § 44 LHO ) Zuwendungen für Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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