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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/passgenaue-besetzung-willkommenslotsen.html
Summary
Description
1.1 Zuwendungszweck
Allgemeine Rahmenbedingungen
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs hat sich in den letzten Jahren zu einer der zentralen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland entwickelt. Die Mehrheit der Betriebe sieht den Fachkräftemangel mittlerweile als ihr größtes Geschäftsrisiko an. Der fortschreitende demografische Wandel wird dieses Problem zukünftig weiter verstärken. Kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) sind von Fachkräfteengpässen besonders betroffen, aber auch größeren Unternehmen fällt es zunehmend schwer, qualifizierte Fachkräfte zu finden oder Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist als langfristig ausgerichtete Maßnahme anzusehen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sind Unternehmen daher vermehrt auf die Erschließung neuer Bewerbergruppen angewiesen. Hierzu gehören neben den Jugendlichen, die eine reguläre Schulausbildung in Deutschland durchlaufen haben, unter anderem auch Jugendliche aus dem Ausland, die sich für eine duale Ausbildung interessieren. Auch die Einstellung von Geflüchteten stellt eine Möglichkeit dar, den Bedarf an Fachkräften in den Unternehmen zu decken. Letzteres stellt gleichzeitig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, durch deren Bewältigung eine nachhaltige Integration in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt wird. Beides liegt im Interesse des Bundes.
Übergeordnete Ziele
Übergeordnetes wirtschaftspolitisches Ziel des Förderprogramms ist es, durch Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Lösung der Passungsproblematik am Ausbildungsmarkt und damit zur Fachkräftesicherung und -gewinnung beizutragen. Hierbei liegt ? angesichts der aktuellen Ausbildungsmarktsituation ? der Fokus darauf, Bewerberpotentiale zu heben und ein gutes Matching zu ermöglichen.
Weiteres Ziel des Förderprogramms ist die Integration von Geflüchteten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Durch die Vermittlung von geeigneten Bewerbern mit Fluchthintergrund zur Besetzung von (Ausbildungs-)Stellen soll die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Dadurch werden Geflüchtete in die Lage versetzt, ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dies führt zu einer Verbesserung der Lebenssituation der Geflüchteten und gleichzeitig zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung sowie einer Reduzierung der Sozialausgaben. Gleichzeitig wird dadurch die Integration in das Land sowie der Zusammenhalt in einer diversen Gesellschaft gestärkt.
Weiteres Ziel ist die Integration ausländischer Jugendlicher, die im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum Zweck der Aufnahme einer Ausbildung nach Deutschland einreisen. Dies ist eine wichtige Säule der Fachkräftestrategie der Bundesregierung.
Förderziel
Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Die bei Kammern und Wirtschaftsorganisationen angestellten Berater/Willkommenslotsen sensibilisieren in ihren Regionen Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden für ihre offenen Ausbildungsstellen sowohl inländische als auch ausländische Bewerber mit und ohne Fluchthintergrund sowie mit verschiedenen Lebenshintergründen zu berücksichtigen.
Das Angebot steht grundsätzlich KMU zur Verfügung.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ) sowie der zu diesen Regelungen erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ( ANBest -P) Zuwendungen für die Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Nummer 7.2) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ). Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG ), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
Bestandteil des Zuwendungsbescheids und der Weiterleitungsverträge sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ( ANBest -P).
Topics
Keywords
Eligible
Historical programme evidence
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