Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/projekte-oeffnung-hochschulen.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) sowie des Landes Niedersachsen Zuwendungen für Projekte, die auf die Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung abstellen.
Projekte richten sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (im Folgenden: Zielgruppe). Besondere Berücksichtigung sollten die spezifischen Lebenssituationen der Zielgruppe in der Konzeption von Angeboten finden. Beispiele hierfür sind Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen der
in der jeweils geltenden Fassung.
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in diesen Richtlinien enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregionen? (ÜR) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung [ EU ] 2021/1060), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Regionen? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung [ EU ] 2021/1060).
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.5 Sind Hochschulen in staatlicher Trägerschaft Endempfänger von EU -Mitteln, erfolgt die Mittelzusage durch ein Schreiben der Bewilligungsstelle auf Grundlage der Vorschriften der EU und entsprechend den Regelungen dieser Richtlinien.
Topics
Keywords
Eligible
Historical programme evidence
Past EU projects whose topics or keywords overlap this call (quick context, not an exhaustive search).